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03.02.00 --
Graziella
Betaeubungsmittel (war:Wie alt werden Hunde eigentlich?)
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mona@shadow.flensburg.de (Monika Klock) wrote:
[Sondergenehmigung fuer Barbiturate]
Das ist mir klar. Nur verstehe ich immer noch nicht, wieso man als TA
zur Verabreichung eines Barbiturats eine Sondergenehmigung baucht. Oder
... andersrum gefragt: unter welchen Umstaenden wird einem TA diese
Sondergenehmigung verweigert?
Ich habe mal in der Roten Liste 1998 die Betaeubungsmittel-Verordnung
rausgekramt. Darin steht, dass 'zur Ausuebung des aerztlichen Berufs
befugte Personen -im Rahmen aerztlicher Behandlung[...]- die sogenannten
verschreibungsfaehigen BtM [...] entsprechend den jeweiligen Regeln der
BtMVV verschreiben, verabreichen oder einem anderen zum unmittelbaren
Verbrauch ueberlassen [duerfen], wenn ihre Anwendung am oder im
menschlichen Koerper begruendet ist und der beabsichtigte Zweck auf
andere Weise nicht erreicht werden kann.'
IMO solte ein TA ja wohl zu diesem befugten Personenkreis gehoeren,
auch wenn ihn 'hinsichtlich des Umfangs der Verschreibungsberechtigung'
eingeschraenkte Regelungen treffen' (die ich aber nicht vorliegen habe).
Es waere sicher von Interesse, sich die entsprechenden Paragraphen der
BtMVV genauer anzuschauen.
Ist sie das wirklich? Wie hoch ist denn Deiner Meinung nach die 'Normal-
dosierung'?
Die Menge haengt doch vom Koerpergewicht des Patienten ab (egal ob Mensch
oder Tier). Was bei dem einem gerade mal ausreicht, um ihn in einen leichten
Schlaf zu versetzen, duerfte den anderen schon drei mal unter die Erde
gebracht haben!
Ich weiss. Und Fakt ist nun mal, dass heutzutage die meisten TA's auf die
Herzspritze verzichten und sich stattdessen voll und ganz auf die Wirkung
der Narkotika verlassen. Demnach kann es nicht so aussergewoehnlich sein,
dass ein TA dafuer BtM in ausreichender Menge verwendet und er demzufolge
auch die Genehmigung hat, diese zu verwenden.
Werden Herzspritzen (Deiner Meinung nach) lediglich von TA's gesetzt, die
ueber *keine* entsprechende Genehmigung verfuegen?
(kopfschuettel) Stehe ich eigentlich total auf der Leitung und verstehe
einfach nicht, was Du mir sagen moechtest? :-)
Die werden nicht nur registriert, sondern muessen -genau wie bei
Humanmedizinern- hochoffiziell bei der Bundesopiumstelle (Bundesinstitut
fuer Arzneimittel und Medizinprodukte) angefordert werden.
Wenn man als Arzt rechtzeitig weiss, dass man in naechster Zukunft vermehrt
BtM verwenden wird, sollte man dies melden, weil man sonst hinterher bestimmt
in Teufelskueche kommt. Der Verbleib der Medikamente muss unter Garantie
detailliert verzeichnet werden.
IMO muesste jeder zugelassene TA die Genehmigung haben, BtM zu verwenden und
in seiner Praxis vorraetig zu haben. Er erhaelt diese jedoch nur in einem
bestimmten Umfang, der sich z.B. aus der Anzahl seiner Patienten und der
Menge an OP'S (Durchschnittswerte!) errechnen laesst. Abweichungen von diesem
angeforderten Umfang muessen begruendet und belegt werden.
Dies erscheint *mir* logisch.
Eine generelle Sondergenehmigung als eine Art 'Freischein' zur Verwendung
von BtM (wie sie Deine TA haben soll) hingegen erscheint mir *nicht*
nachvollziehbar.
Fuer eine Erklaerung, wieso das anders sein sollte, waere ich Dir sehr dankbar.
Gruss, Grazi
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