'Am Thu, 3 Feb 2000 08:46:17 +0100, schrieb 'Michael Schmorenz'
«michael-schmorenz@01019freenet.de»
Sollte man schon nachfragen. Kastration ist in diesem Fall sicher
nicht medizinisch notwendig und daher gegen das Tierschutzgesetz. Zur
Verhinderung der Fortpflanzung reicht eine Sterilisation aus.
Wenn Du schreibst 'hauptsächlich um die Rüden', dann interpretiere ich
das so, daß es aber auch um die Hündinnen geht.
Das ist logisch, daß ein kastrierter Hund besser ist als ein toter,
aber das ist doch keine Entschuldigung für das Kastrieren.
Wenn ich jedem der Hunde ein Beine amputiere, dann kann ich auch nicht
sagen, 'besser ein amputierter Hund als keiner'.
So ist es. Sag das mal der F.P.
Servus Helmut