Ellen Ziemer-Sonnenberg «Ellen.Ziemer-Sonnenberg@t-online.de» wrote:
Mir ist diese Staffelung der Hundesteuer nach der Anzahl Hunde in einem
Haushalt unbegreiflich.Wieso? Warum.Wie wird das begründet?
Kostet das Zweiauto in Deutschland auch das dreifache der Autosteuer?
Das Berliner Verwaltungsgericht hat ja neuerdings die Autonomie der
Gemeinden betreffs der Hundesteuer bestätigt,aber wie ist es mit der
steuerlichen Behandlung eines Zweit oder-Dritthundes?
Vergleiche dazu die Praxis bei der Autosteuer.Gleichbehandlung?
Man sollte den von einigen Gemeinden beschrittenen Weg,die Hundesteuer
bei Anschaffung eines Tierheimhundes zu reduzieren, ausbauen und z.B.
erfahrene Hundeleuten,die das Wagnis unternehmen einen schwererziehbaren
Hund aus dem Tierheim zusätzlich zu ihrem eigenen Tier
zu sich nehmen, gänzlich von der Hundesteuer befreien-für beide
Tiere.Zumindest solange,wie der Tierheimhund lebt.
Steuern oder auch Steuererleichterungen sollen den Zweck haben eine
gewünschte Situation herzustellen.Und wäre es nicht wünschenswert,dass
auch schwer vermittelbare Tierheimhunde so unter die Haube kämen?
MFG
Volker Greulich