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25.01.00 -- Jörg Scharf

RE: Achtung,Achtung!














Dieses ist keine Antwort im eigentlichen Sinn, denn mit Ihnen, Herr Thomas rede ich nun wirklich kein Wort. Wenn ich auf diese Hetztieraden eingehe, dann nur, weil es hier Leser gibt, die sich schwer ein eigenes Bild machen können, und die wirklich an einer Wahrheitsfindung interessiert sind.

Kehren wir doch wieder zur Wahrheit zurück. Meine Frau ist nicht wegen Entwendung von Hunden vom Arnsberger Modell verurteilt worden. Die beiden Hunde haben meine Frau und ich mit Polizeiunterstützung dort weggeholt.

In der Sache mit Herrn Wellner und Ihnen waren Sie diejenigen, gegen die der Prozeß lief und zwar wegen Rufmordes, schon vergessen, Herr Thomas? Und die Richterin hat den Antrag nur deshalb zurückgewiesen, weil sie nun, nachdem Ihre Verleumdungen schon so lange im Umlauf sind, keine Eilbedürftligkeit sah. Sie hat aber den grundsätzlichen Anspruch auf Schutz der Persönlichkeit erkannt und auf den normalen Klageweg verwiesen. Inzwischen lohnt es die Mühe aber kaum mehr, da Sie und Ihre Freunde sich selbst das ärmste Zeugnis ausstellen.

Der Vertrag ist im Übrigen nicht sittenwidrig, er enthält lediglich zum Schutz des vermittelten Tieres notwendige Forderungen. (Musterexemplar unter http://home.t-online.de/home/deutsche-doggen/Sabine/Seite_1x.html

Daß der Staatsanwalt wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen meine Frau ermittelt, ist seine Pflicht, da ja Herr Wellner + Co. sich alle Mühe geben, ihn davon zu überzeugen. Es fragt sich nur, warum er nach drei Jahren noch nichts gefunden hat, um Anklage zu erheben. Und daß Sie in diesem Zusammenhang erwähnen, Sie wären mit Gerichtsvollzieherin und Polizei bei meiner Frau gewesen, ist der Gipfel der Unverfrohrenheit. Der Leser sollte wissen, daß Herr Wellner wegen der gescheiterten einstweiligen Verfügung eine Forderung über die Gerichtskosten gegen meine Frau hatte. Nun wußte er ja, daß meine English Bulldog Hündin dieser Tage ihre Welpen erwartet. Also hat der tierliebe Herr Wellner einen Gerichtsbeschluß erwirkt, daß die hochtragende Hündin gepfändet werden sollte. Jeder, der auch nur einigermaßen Sachverstand besitzt, weiß, daß man eine hochtragende Hündin nicht solchem Streß aussetzen darf. Das Umsetzen der Hündin hätte möglicherweise den Tod der Welpen und im schlimmsten Fall den der Hündin selbst zur Folge haben können, ganz zu schweigen von dem psychischen Schaden. Man sieht, worum es Herrn Wellner und Ihnen ging! Eine Durchsuchung hat, wie Sie ja selber wissen, nicht stattgefunden, es geht Ihnen hier wieder einmal nur um Effekthascherei! Meine Frau hat die Forderung von 3.391,17DM in bar ausgeglichen, oder nicht?

Das Thema Drogen ist nun gänzlich unter der Gürtellinie, fragt sich, in welchem Rausch Sie sich befinden. Jener "Zeuge" hat auch schon behauptet, ich hätte mit Drogen gedealt und Kühe von den Weiden geklaut, weil diese mir so leid getan hätten...

Der Futterzustand, der bei uns lebenden Hunde ist im übrigen über jeden Zweifel erhaben. Die Tiere werden Art- und fachgerecht ernährt, oder wollen Sie dieses bestreiten?

Die Dogge Grace haben wir selbstverständlich nicht vergessen, schließlich haben wir verzweifelt versucht, ihr zu helfen. Grace war wohl das bemitleidenste Geschöpf, das wir je gesehen haben. Die Photos, mit denen Sie wie selbstverständlich umgehen, habe ich persönlich gefertigt. Ihre Veröffentlichung und Vervielfältigung verstößt gegen das Copyrightgesetz.

Auf eine Diskussion werde ich mich an dieser Stelle nicht einlassen, sparen Sie sich die Mühe!

Jörg Scharf
Thema: Achtung,Achtung!


 
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