|
24.01.00 --
Amelie
RE: Teletakt: Tierschutzgesetz-an Jens
|
|
|
Hallo, Jens!
Da hast Du wohl den Text nicht ganz genau gelesen, oder :-)) ? Im + 3 Abs. 11 steht: " Es ist verboten...ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere in seiner Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist." Bei Abs. 1b steht noch einmal so etwas in der Richtung , ebenso in §2 Abs.2 : "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden." Wie auch immer, der §3 sagt ja genug aus. Paradoxerweise ist der Handel mit Teletakt-Geräten weiterhin erlaubt, nur die Anwendung eben nicht mehr.
Liebe Grüße, Amelie
|
|
|
|