Hallo Thomas,
Thomas Luening «ThomasLuening@t-online.de» schrieb
Ich befürchte, da befindest Du Dich im Irrtum. Der DVG hat
(steuer)rechtlich weder etwas mit seinen Landesverbänden noch mit den
einzelnen Mitgliedsvereinen zu tun. Die dem DVG angeschlossenen
Landesverbände und (Mitglieds-)Vereine sind grundsätzlich autonom,
müssen also eine etwaige Gemeinnützigkeit gegenüber dem zuständigen
Finanzamt durch entsprechende Satzung, Vereinszweck etc. selbst
nachweisen.
Dabei ist die Autonomie allerdings in soweit eingeschränkt, daß sowohl
ein Landesverband als auch ein Mitgliedsverein in seiner Satzung mit den
(rechtlichen) Zielen des DVG konform laufen muß.
Tschüß
Stefan