Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...
Im Artikel «20000106155959.00961.00000232@nso-bh.aol.com», schulzmaico@aol.com
(Maico Schulz) schreibt:
Du meinst also eine Info, damit niemand aus Versehen da hineinlangt?
Die ist nicht zwingend vorgeschrieben. Manche Leute hängen im Umkreis
Warnschilder auf. Das kann aber unbeabsichtigte Folgen haben. Einmal macht man
Kinder damit neugierig. Und zum anderen gibt es ja auch noch unsere
tierrechtlichen Aktivisten. Ich habe selbst mal in einem entsprechenden Forum
sinngemäß folgendes gelesen: 'Habe im Vorbeifahren auf der B 999 hinter
Musterstadt auf der linken Seite ein Schild *Vorsicht! Gefährliche Fallen*
gesehen. Kann da bitte mal jemand aufräumen?'
Besser ist bei Totschlagfallen daher ein sog. Fangbunker, d.h. eine
Konstruktion aus Holz oder Stein, in die die Falle hineinkommt und die einen so
engen Einlaß hat, daß eben nur die interessierten Tiere hineinpassen. Und das
ganze dann möglichst noch mit Erde, Laub usw. verblenden.
Bei Lebendfangfallen ist das dagegen nicht nötig, weil Mensch sich daran kaum
verletzen kann, wenn er sie sich nicht gerade auf den Kopf fallen läßt.
Carl