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06.01.00 -- Volker Wollny

Re: Wieder RH erschossen














Hallo Paul! Paul Cech schrieb: Wenn das so ist, dann muß ich sagen: Mit Verlaub, Ihr habt eine Sch....-Jagdgesetz. Bei uns in BaWü ist das Ding so, daß der Jäger den Hund zunächst einzufangen versuchen muß - und ihn dann als Fundsache zu behandeln hat..... Auf Hund+Katz schießen darf außerdem *nur* der Jagdschutzberechtigte, das ist der Revierinhaber bzw. ein amtlich bestätigter Jagdaufseher (so eine Art 'Prokurist' in einem Revier), niemals ein Jagdgast. Selbst wenn ich herzlos genug wäre, auf einen Hund zu schießen, würde ich mir das doch lieber wesentlich mehr als nur zweimal überlegen - im Interesse meines Jagdscheines. Liebe Grüße Volker
Thema: Wieder RH erschossen


 
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