Hallo Paul!
Paul Cech schrieb:
Wenn das so ist, dann muß ich sagen: Mit Verlaub, Ihr habt eine
Sch....-Jagdgesetz. Bei uns in BaWü ist das Ding so, daß der Jäger den
Hund zunächst einzufangen versuchen muß - und ihn dann als Fundsache
zu behandeln hat..... Auf Hund+Katz schießen darf außerdem *nur* der
Jagdschutzberechtigte, das ist der Revierinhaber bzw. ein amtlich
bestätigter Jagdaufseher (so eine Art 'Prokurist' in einem Revier),
niemals ein Jagdgast.
Selbst wenn ich herzlos genug wäre, auf einen Hund zu schießen, würde
ich mir das doch lieber wesentlich mehr als nur zweimal überlegen - im
Interesse meines Jagdscheines.
Liebe Grüße
Volker