Hallo und ein gesundes neues jahr erstmal....
also erst meine meinung zu diesen gerät wer meint er müsste seinen hund so ein teil anlegen und denkt das es ein riesen erfolg ist der soll es tun .... ich bin nur der meinung das die schwelle zwischen erzieherischen nutzen und tierquälerei sehr leicht und vielleicht auch unbemerkt überschritten wird.
zu den hobbyjuristen hier die mit gesetzestexten auffahren ich hab das schnell mal rausgesucht gegen was man evtl. verstoßen "KÖNNTE"
Auszug aus den Tierschutzgesetz:
§ 3 [Verbotene Handlungen]
Es ist verboten,
1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen
es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder
die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
§ 17 [Strafbare Handlungen]
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche
Schmerzen oder Leiden zufügt.
der vernünftige Grund ist z.B beim Wildjagen gegeben... der Jäger darf den Hund erschießen wenn der Halter nicht mehr unmittelbar eingreifen kann... also lieber halsband da lebt ihr hund noch...
§ 18 [Ordnungswidrigkeiten]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat,
ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügt,
1. wir sprechen von einer ordungswidrigkeit 2. da steht ohne vernünftigen Grund 3. erhebliche Schmerzen
alles sehr sehr biegsam....
ich finde keinen text wo steht die dinger sind verboten
in meinem innern sprech ich aber gegen diese halsbänder ... doch verboten sind sie nicht verboten ist die unnötige benutzung und quälung des tieres im allgemeinen
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