Hi,
Michael Meier «michael-m@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag:
84fgus$ln0$2@news03.btx.dtag.de...
die Rechtslage ist nicht unklar. Es ist ganz klar definiert wann es sich um
einen Verstoss handelt.
Die Frage die offen bleibt liegt nur in den Tatbestandsmerkmalen und diese
sind jeweils im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.
Sicher ist, dass das/die Geräte gesetzlich nicht verboten sind. Auch wenn es
einige so denken.
Bye Uwe