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27.12.99 -- Manfred Wolff

RE.Halti u. Stachelhalsband














Hallo, ich hatte behauptet, das Stachelhalsband widerspricht dem Tierschutzgesetz. Hier die Begründung: §3, Nr. 5 Es ist verboten ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Das Oberlandesgericht Hamm hat Stachelhalsbänder aufgrund dieses § verboten (siehe Lorz/Metzger:Tierschutzgesetz, 5. Aufl. S. 170, Randnummer 41. Hoffentlich verschwinden Stachelhalsbänder schnell. Manfred
Thema: Re: Halti ?!?


 
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