Hallo, ich hatte behauptet, das Stachelhalsband widerspricht dem
Tierschutzgesetz. Hier die Begründung:
§3, Nr. 5 Es ist verboten ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern
damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hat Stachelhalsbänder aufgrund dieses § verboten
(siehe Lorz/Metzger:Tierschutzgesetz, 5. Aufl. S. 170, Randnummer 41.
Hoffentlich verschwinden Stachelhalsbänder schnell. Manfred