HeidESC «heidesc@aol.com» schrieb in im Newsbeitrag:
19991223072232.28294.00000028@ng-ba1.aol.com...
Hallo Bernhard,
ok damit kann ich leben, warum soll es nicht auch andere Meinungen geben.
geben
Das stimmt so nicht. Ich habe hier vor mir ein Rechtsgutachten von Dr.
Stefahn Kleinjohann, Rechtsanwalt und Notar in Göttigen, liegen.
In dem Tierschhutzgesetz ist nur der Mißbrauch von Elekroreizgeräten
strafbar.
Interesannt ist auch, das bis jetzt alle Hundeführer die mit solchen Geräten
gearbeitet haben und zur Anzeige gebracht wurden NICHT verurteilt wurden.
Ein tierschutzwiedrieger Einsatz lag nur vor, wenn von dem Elektroreizgerät
im ungebührlichen Umfang Gebrauch gemacht wurde, also nicht die Ausbildung,
sondern die Schmerzzufügung im Vordergrund stand.
Dies war bei allen Hundeführer nicht der Fall.
Gruß Lothar
PS: Wir können das mit dem Tierschutzgesetz und dem Elektroreizgerät auch
gerne weiter ausdiskutieren. Nur ist das nicht mit zwei Sätzen abgetan.