'Am Sun, 5 Dec 1999 09:37:27 +0100, schrieb 'Peter A.Rose'
«par@m-hess.de»
Man mu0ß nicht klagen. Man muß nur anzeigen. Wenn es
strafrechtlichrelevant ist, klagt dann die Staatsanwaltschaft. Man
kann sich dann als Privatbeteiligter anschließen um dem ganzen etwas
Nachdruck zu verleihen.
Sammy hilft es nichts mehr, aber eventuell anderen Hunden. Wenn man
immer nach dem Motto vorgeht 'dem Opfer hilft es nimmer', dann
bräuchten wir auch Mörder nicht anklagen. Das Opfer wird ja eh nicht
mehr lebendig.
Umsoeher ein Grund mal eine Anzeige zu machen. Es liegt dann an
Stastsanwaltschaft und Richter zu zeigen, ob das Tierschutzgesetzt das
Papier wert ist, auf dem es steht.
Servus Helmut