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05.12.99 -- Helmut Steinberger

Re: Weihnachten auch fuer Tiere














'Am Sun, 5 Dec 1999 09:37:27 +0100, schrieb 'Peter A.Rose'
«par@m-hess.de» Man mu0ß nicht klagen. Man muß nur anzeigen. Wenn es strafrechtlichrelevant ist, klagt dann die Staatsanwaltschaft. Man kann sich dann als Privatbeteiligter anschließen um dem ganzen etwas Nachdruck zu verleihen. Sammy hilft es nichts mehr, aber eventuell anderen Hunden. Wenn man immer nach dem Motto vorgeht 'dem Opfer hilft es nimmer', dann bräuchten wir auch Mörder nicht anklagen. Das Opfer wird ja eh nicht mehr lebendig. Umsoeher ein Grund mal eine Anzeige zu machen. Es liegt dann an Stastsanwaltschaft und Richter zu zeigen, ob das Tierschutzgesetzt das Papier wert ist, auf dem es steht. Servus Helmut
Thema: Re: Weihnachten auch fuer Tiere


 
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