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28.11.99 -- Ulrich Manzke

Re: Anleinen














Ich denke wenn man unbekannten Hunden über den Weg läuft ist man mit seinem
angeleintem Hund immer auf der sicheren Seite.Falls es zu einem ernsthaften 'Handgemänge' kommt, ist doch immer noch die Frage des Versicherungsschutzes oder? Denn meistens zahlen die Versicherungen nicht wenn der Hund ohne Leine auf öffentlichen Gelände unterwegs war. Außerdem kenne ich keine Stadt in der keine Leinenpflicht besteht. Vielleicht kann mich ja diesbezüglich jemand eines besseren belehren. MFG ULi Stefan Kowalski «Stefan.Kowalski@hsg-kiel.de» schrieb in im Newsbeitrag: 81rqsb$23n7t$1@fu-berlin.de...
Thema: Anleinen


 
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