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28.11.99 -- Tanja Marschall

Re: Anleinen














Hallo, Ralf. Soweit mir bekannt ist, gibt es ein solches Gesetz nicht. Entweder, in einer Gemeinde herrscht genereller Leinenzwang, oder es sind einzelne Gebiete davon ausgeschlossen. Ich kenne mehrere Städte, in denen auch in den Außenbezirken genereller Leinenzwang gilt. Natürlich hält sich in Feld und Wiese keiner daran. Aber wenn mal was passiert, hat man schlechte Karten. Ruf einfach mal das Ordnungsamt Deiner Stadt an, und frage nach, ob und wo in Deiner Stadt Leinenzwang herrscht. Wenn mir allerdings jemand mit angeleintem Hund entgegenkommt, und dieser auch keine Anstalten macht, seinen Hund loszumachen oder im Gegenteil diesen sofort kürzer nimmt, nehme ich meine Hunde auch an die Leine. Ebenso, wenn jemand offensichtlich Angst vor den Hunden hat. Man muß ja nichts provozieren. Ich versuche dann eher mit dem Hund an der Leine, diese Leute anzusprechen. Im übrigen hatte ich mal eine äußerst agressive Hündin, die schon durch mehrere Hände gegangen war. Sie hat sich auf alles gestürzt, was Hund war und war deshalb immer angeleint. (etliche Therapien schlugen leider fehl). Leider hat sie trotzdem genügend Gelegenheit gehabt, freilaufende Hunde zu beißen, obwohl ich die Besitzer durch Zuruf gewarnt hatte. Also, von einigen angeleinten Hunden sollte man durchaus Abstand halten. Viele Grüße, Tanja Ralf «ralf@home.ins.de» schrieb in im Newsbeitrag: 81ppb8$k6m$1@news.ins.net...
Thema: Anleinen


 
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