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28.11.99 --
Tanja Marschall
Re: Anleinen
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Hallo, Ralf.
Soweit mir bekannt ist, gibt es ein solches Gesetz nicht. Entweder, in einer
Gemeinde herrscht genereller Leinenzwang, oder es sind einzelne Gebiete
davon ausgeschlossen. Ich kenne mehrere Städte, in denen auch in den
Außenbezirken genereller Leinenzwang gilt. Natürlich hält sich in Feld und
Wiese keiner daran. Aber wenn mal was passiert, hat man schlechte Karten.
Ruf einfach mal das Ordnungsamt Deiner Stadt an, und frage nach, ob und wo
in Deiner Stadt Leinenzwang herrscht.
Wenn mir allerdings jemand mit angeleintem Hund entgegenkommt, und dieser
auch keine Anstalten macht, seinen Hund loszumachen oder im Gegenteil diesen
sofort kürzer nimmt, nehme ich meine Hunde auch an die Leine. Ebenso, wenn
jemand offensichtlich Angst vor den Hunden hat. Man muß ja nichts
provozieren. Ich versuche dann eher mit dem Hund an der Leine, diese Leute
anzusprechen.
Im übrigen hatte ich mal eine äußerst agressive Hündin, die schon durch
mehrere Hände gegangen war. Sie hat sich auf alles gestürzt, was Hund war
und war deshalb immer angeleint. (etliche Therapien schlugen leider fehl).
Leider hat sie trotzdem genügend Gelegenheit gehabt, freilaufende Hunde zu
beißen, obwohl ich die Besitzer durch Zuruf gewarnt hatte.
Also, von einigen angeleinten Hunden sollte man durchaus Abstand halten.
Viele Grüße,
Tanja
Ralf «ralf@home.ins.de» schrieb in im Newsbeitrag:
81ppb8$k6m$1@news.ins.net...
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