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22.11.99 --
Paul Cech
Re: Salzburger Modell
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Michael Meier wrote:
Generell besteht - am Papier - in fast jeder Gemeinde
Leinen- oder Maulkorbpflicht. Meist nur Leinen-Pflicht
(Maulkorb in öff. Transportunternehmen).
Das regelt jede Gemeinde für sich. An diese Verordnungen
hält sich - wie in Ö üblich - sowieso niemand.
In eng verbauten Gebiet mit vielen Menschen/Autos kann es 2x
pro Jahr vorkommen, dass ein Polizist/Gendarm bittet, einen
eventuell 'unruhigen' Hund, an die Leine zu nehmen. Strafen
sind mir keine bekannt.
Im 'freien' ländlichen Gebiet gibt es meist nicht einmal
Leinen-Zwang.
Dem stehen aber die Jagdgesetze, die nach Bundesland
unterschiedlich sind, gegenüber. Und Jagdgebiet ist bis auf
den absolut urbanen Raum praktisch alles.
Ungefähr gleichlautend heisst es in diesen Jagdgesetzen,
dass Hunde von Jägern nicht geschossen werden dürfen,
solange sie im Einflussbereich des HF sind. Das geht (welche
Bundesländer müsste ich erst wieder nachschauen) bis zu:
'...erwiesenermassen Hetzen...' und in einem Bundesland erst
bei 'Angriff/Biss' auf das Wild.
In Tourismusgebieten ist es meist so, dass die Natur sowieso
völlig kaputt ist und es neben den immensen Ski-Schaukeln
und dem Massentourismus unter Tags kaum mehr Wild gibt. Aus
kommerziellen touristischen Gründen ist es dort den meisten
Leuten lieber, man lässt den Hund frei laufen, bevor man
abreist.
Kurz:
Leinenzwang wird nicht kontrolliert - in ruhigeren Gebieten
ist nach Jagdgesetz der Hund im (ich sage: engsten)
Einflussbereich zu halten.
Komm bald wieder nach Ö - wir haben überall wunderbaren
Schnee - zahlreiche Skilifte sind bereits in Betrieb.
Herzliche Gruesse
Paul
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