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14.11.99 --
Helmut Steinberger
Re: schutzhund
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'Am 13 Nov 1999 17:06:00 +0100, schrieb r_buschner@KNUUT.de (Ralf K.
Buschner)
Kann er schon, nur der tote Hund, der vom Täter mit dem Stock
erschlagen wurde, kann nichts mehr machen.
Zeig mir einen Hund, der einen Schlag mit einer Eisenstange oder einem
Baseballschläger auf den Kopf aushält, dann glaube ich Dir, daß das
Hinnehmen der Stockschläge durch den Hund Sinn macht.
Man kann natürlich auch eine Vorschrift herausgeben, daß Straftäter
die Hunde nur mit Softstöcken oder eventuell auch handfesten
Hozstöcken, aber auf jeden Fall nur auf die dafür vorgesehene
Körperteile schlagen dürfen. Ich fürchte nur, daß sich die nicht
wirklich daran halten werden.
Servus Helmut
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