Hunde.com Startseite Das neue Hundeforum - jetzt anmelden!
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




10.11.99 -- Frank Hentschel

OT: Verwaltungsrecht ;war Re: DSH-Liebe Tiere?














Hubertus Doehring «Doehring@telda.net» schrieb in im Newsbeitrag: 80cin4$hh6$4@newsread.f.de.uu.net... Nett von Dir ... Ich geb mir auch Muehe, nicht zu schnell zu sein ;)) Bezogen auf Dein -Auch haben die Gemeinden keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Rassen!!!- Solltest Du mit -die Gemeinden- die Gemeinden in Brandenburg gemeint haben, hast Du Recht. Meinst Du die Gemeinden im Geltungsbereich einer VO kommt es auf den Inhalt dieser an. beziehen? Tut mir leid, ich bin von dem ausgegangen was ich gelesen habe, nicht was Du meinen könntest. Mein Fehler. Du schiebst -Die von mir auszugsweise zitierte Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ist eine Verordnung! Sie ist eine Handlungsanweisung für die Verwaltungen etc., keine Ergänzung des Strafgestzbuches.- Eine Handlungsanweisung für die Verwaltungen etc. ist eine Verwaltungsvorschrift. Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ist eine Rechtsvorschrift, sie gilt für die Verwaltungen und jeden Buerger. Weder noch. (Dürfte auch in jedem Lexikon, unter dem entsprechenden Stichwort, nachzulesen sein.)Nur Deine Falschaussage -Handlungsanweisung für die Verwaltungen etc.- korrigieren und auf den Fehler in Deiner Wertigkeit hinweisen so. Bin ich nicht ;) So ungenau sollte man auch nicht aussagen ... Wenn fuer Dich eine VO nur eine -Handlungsanweisung für die Verwaltungen etc.- ist, dachte ich mir, dass man Dir doch sagen sollte, was eine VO unter Umstaenden so anrichten kann. ;)) Frage ruhig
Sind sie auch, aber wenn ihnen mal was gegen den Strich geht ... ;) Hubertus, nimms bitte nicht als Flame. Wenn Du noch ein bischen diskutieren willst, bitte per Mail. OK? Tschuess Frank
Thema: DSH-Liebe Tiere?


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck