Caligula «anpost@debitel.net» schrieb in im Newsbeitrag:
3825b5f1.0@news.ivm.net...
Ach Andreas,
ob Lebensmittelrecht oder nicht, selbst wenn!
Das Wort 'komplett' ist von der Industrie und vom Gesetzgeber anders gemeint
als von Dir.
Wenn Du 'komplett' liest, glaubst Du, alle Inhaltsstoffe wären aufgeführt.
Das ist es aber nicht. Es wird wie folgt umschrieben (konkretes Beispiel):
- von Effem-