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25.10.99 --
Michael Stiefler
Re: Kastration und TSchG
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Hallo Volker,
Du schreibst:
Genau das was da stand.
Jawohl, vorsichtshalber schweigen.
Wir sprechen wohl generell von unterschiedlichen Leuten.
Allerdings finde ich Deine Gleichung
'Zuchthund vs. Tierheim' == 'Mercedes vs. Schrottplatz'
sehr interessant. Das ist doch nicht etwa wirklich Deine Meinung?
Mit Freude bemerke ich, wie Deine Sicht der Dinge von meinem
momentanen Postfach-Inhalt abweicht :-)
Ich gestehe, daß ich d.r.t.h. nur 'querlese', dazu gibt es einfach
zu viele Dinge, die mich nicht sonderlich interessieren (z.B. die
zahlreichen Rasse-Diskussionen) oder über die ich nur den Kopf
schütteln kann (Teletakt etc.). Die Ressource Zeit ist auch bei
mir beschränkt. Aber das alles ist ja auch keine Schande, denn
selbst wenn das eine oder andere Argument schon vorgetragen wurde,
so ist dies doch im Usenet recht normal. Außerdem möchte ich Dich
daran erinnern, daß Du Dich ebenfalls zahlreich wiederholst und
daß _Du_ es warst, der diesen Thread mit x-post in d.a.s.t.
gestartet und somit zwangsläufig auch noch zahlreiche Nicht-Leser
von d.r.t.h. 'an Land gezogen' hat.
Ich bin ja kein Unmensch :-)
Zu (1.) möchte ich Dir nahelegen, auf beleidigende Pseudo-Titulierungen
der Befürworter der Kastrationen zu verzichten. Das würde die
Diskussion bereits um Längen sachlicher gestalten.
Ebenso hatte ich bereits angemerkt, daß der von Dir geäußerte
Vorwurf des Rechtsbruchs den Bogen vollends überspannt und in
dieser Form ohne weiteres den Straftatbestand der üblen Nachrede
erfüllt.
Zu (2.) möchte ich als Beispiel Deine generelle, ausnahmslose
Ablehnung der Kastration anführen: Hast Du Dir jemals Gedanken
darüber gemacht, was eine solche Haltung für andere Tierarten (soll
heißen nicht Hunde) bedeuten würde? Zum Beispiel für Katzen?
Volker, das Tierschutzgesetz ist kein Hundeschutzgesetz, nimm
das bitte zur Kenntnis.
Sicherlich. Ich bitte darum.
Oder sollte mir hier irgendetwas entgangen sein?
Viele Grüße
Michael Stiefler
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