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15.10.99 --
Volker Wollny
Re: kastration vs sterilisation und ueberhaupt
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Hallo Alexa!
Alexa Michajliw schrieb:
«SPITZBUEBISCHESGESICHTMACH»
«ZEIGEFINGERHEB»
Das wollen wir doch auch ganz stark hoffen!
«/ZEIGEFINGERHEB»
«/SPITZBUEBISCHESGESICHTMACH»
;-)))))))))))))
Emotionen lassen sich bei diesem Thema wohl sehr schlecht vermeiden.
Fakt bleibt jedoch, daß hier ein Tier aus purem Egoismus verstümmelt
wird. Egoismus deswegen, weil man sich ein pflegeleichteres Tier
erhofft und auch das Argument 'Verkehrstod beim Ausreißen' geht
dorthin, denn Tiere haben ein anderes, besser gesagt gar kein
Verhältnis zum Tod.
Mit den gleichen Argumenten, mit denen der Kastration das Wort
geredet wird, könnte Du auch begründen, Deinen eigenen Sohn zu
kastrieren, damit ihm Liebeskummer, Schamgefühle wg. Masturbation etc.
pp. erspart bleiben - am besten brichts Du im gleich als Baby das
Kreuz, damit er querschnittsgelähmt ist und auch in kein Auto laufen,
von einem Baum fallen oder sonstwie verunglücken kann.
«VORSICHTIGUNDOHNEGEWAEHR»
Meines Wissens geht die Rechtsprechung dahin, daß der Eigentümer
(saublödes Wort bei einem Lebewesen) eine gewisse Verwahrpflicht hat
und selbst schuld ist, wenn er das Loch nicht verstopft genug hält, um
das Mausen zu unterbinden.
«/VORSICHTIGUNDOHNEGEWAEHR»
Schon morgen kann aber vielleicht ein Gericht anders urteilen, Du
weißt ja: Auf hoher See und vor Gericht....
In meiner Heimatstadt Heidenheim/Brenz gab es vor Jahren einmal den
Fall, daß ein canider Edelmann zweifelhafter Herkunft (la recherche de
la paternité est interdité ...) mit der reinrassigen Hündin des
Nachbarn folgenreich der Liebe frönte. Die letztere genas nach der
gesetzten Zeit mehrerer entzückender Welpen, welche den kleinen
Nachteil hatten, daß man für sie nicht soviel Geld verlangt werden
konnte, als wenn ein Gentleman von Stand (resp. Ahnentafel) der
freudige Erzeuger gewesen wäre. Das ganze gab ein fürchterliches
Gezerfe vor Gericht und Material für die Schreiberlinge des lokalen
Blattes, welche daraus eine Art unendliche Geschichte durch die
Instanzen machten. Ich weiß nicht mehr, wie da ausging, abe ich
erinnere mich, daß von Sicherungsverwahrung für den armen Wuftel die
Rede war und was weiß ich noch alles.
Bei einem derartigen Unfall durch meinen Rüden, würde ich alle
Register ziehen und auf jeden Fall die Frage nach der Mitschuld des
Hündinnen-Herrchens stellen. Schließlich kann man als solcher auch
allerhand tun, von Schutzhöschen bis zu eher unkonventionellen
Methoden wie dem Verwittern des eigenen Grundstückes durch
eigenhändiges... äh.. besser gesagt: eigenschwä^w^w ... hum - lassen
wir das - Nässen, jedenfalls, nach Hubertus Doehering (siehe Posting
Haus- und Hofgeschichten 3) ;-)
Liebe Grüße
Volker
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