|
13.10.99 --
Holger Hirschfeld
Re: Re: Jagdeignungsprüfungen
|
|
|
Hi,
Solange es keinen Ausschließlichen ZWANG Gibt, Hunde nur durch
Bestehen einer Prüfung jagdgeeignet werden zu lassen, ist die Frage,
ob ein Hund 'Brauchbar' ist aber DEINE Ermessensfrage.
Ich verweise auf meine andere Mail: Ein Hund, der Wasserscheu ist,
kann durchaus ein Brauchbarer Stöber- oder Fährtenhund sein, wird aber
NIEMALS eine JEP bestehen.
Dein Recht als Jagdherr. Etwas unflexibel, wie ich finde, aber dein
gutes Recht. Ich teile deine Auffassung auch im Grundsatz, stehe aber
ebenso dazu: Keine Regel ohne Ausnahme.
Das ich keinem 'untalentierten' Fiffi mal ein Jagderlebnis auf Kosten
des Wildes erfahren lasse, versteht sich - denke ich - von selbst.
|
|
|
|