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13.10.99 -- Holger Hirschfeld

Re: Re: Jagdeignungsprüfungen














Hi, Solange es keinen Ausschließlichen ZWANG Gibt, Hunde nur durch Bestehen einer Prüfung jagdgeeignet werden zu lassen, ist die Frage, ob ein Hund 'Brauchbar' ist aber DEINE Ermessensfrage. Ich verweise auf meine andere Mail: Ein Hund, der Wasserscheu ist, kann durchaus ein Brauchbarer Stöber- oder Fährtenhund sein, wird aber NIEMALS eine JEP bestehen. Dein Recht als Jagdherr. Etwas unflexibel, wie ich finde, aber dein gutes Recht. Ich teile deine Auffassung auch im Grundsatz, stehe aber ebenso dazu: Keine Regel ohne Ausnahme. Das ich keinem 'untalentierten' Fiffi mal ein Jagderlebnis auf Kosten des Wildes erfahren lasse, versteht sich - denke ich - von selbst.
Thema: Jagdeignungsprüfungen


 
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