Hi,
§1 BJagdG
Es muß mindestens ein brauchbarer JH
a) für die Jahd in einem Jagdbezirk zur Verfügung stehen
b) bei jeder Such- Drück oder Treibjagd oder jeder Jagd auf Schnepfen
oder Wassergefügel mitgeführt werden
c) bei jeder NAchsuche eingesetzt werden.
Es läuft darauf heraus, daß wir darüber reden, ob b+c zusammen die
Mehezahl der Jagdaktionen ausmachen. Ich verbringe wesentlich mehr
Zeit mit Jagden, die NICHT unter B und C fallen. B und c machen bei
mir vielleicht 5-15 % aus.