Hallo Petra!
Ruttiger P schrieb:
Da gibt es so einen Paragraphen, der besagt, daß 'ein brauchbarer Hund
für die Nachsuche vorhanden' sein muß. Irgendwo steht dann auch, daß
diese Brauchbarkeit durch die staatliche Jagdeigungsprüfung (oder die
Jagdgebrauchshundprüfungen des JGHV) nachgewiesen wird. Kann aber sein
daß dies Landesrecht ist und von Bundesland zu Bundesland differiert.
Der Hund deines Bruders wird wohl die staatliche Jageignungsprüfung
haben und die gibts - wie ich in diesem Thread erfahren habe - je nach
Bundesland auch ohne Ahnentafel. Außerdem denke ich mal, daß manche
Jagdherren es vielleicht mit der Prüfung nicht so genau nehmen, wenn
der Hund was taugt.
Liebe Grüße
Volker