Im Artikel «1dz7aqd.mhv2wr1m76i2uN@[195.154.26.119]»,
volker.greulich@libertysurf.fr (Volker Greulich) schreibt:
Er darf nur mit einem 'brauchbaren' Hund jagen. Und die Jagdeignungs- oder
Brauchbarkeitsprüfung ist die nahliegendste Möglichkeit, den entsprechenden
Nachweis zu führen.
Carl