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30.09.99 -- Nicole Gade

Re: Alte Frage














Hallo Manfred, entsprechenden neben Die Formulierungen und die Auslegbarkeit des 98 geänderten Gesetzes sind mir wohl bekannt, aber nach meinem Wissensstand gilt bereits die Rechtsverordnung, die du oben erwähnst. Am Wochenende war ich auf einem Seminar, der Referent (Günter Bloch) hatte sich dieses Papier (wenn wir das gleiche meinen!) aus Bonn extra zukommen lassen (ich werde es mir faxen lassen und einscannen...) um Sicherheit zu haben, ob der Einsatz solcher Geräte verboten ist, oder nicht. Aus diesem Schrieb geht hervor, dass momentan der Einsatz für ALLE verboten ist und an einer Ausnahmeregelung gearbeitet wird, die, ich denke, wohl hauptsächlich die Jäger und Hundetrainer mit Sachkundenachweis (wäre jedenfalls schön!) einfassen wird. Ich denke im Wohl aller Hunde sollten wir froh sein, das der Gebrauch von Starkzwangmitteln durch das Tierschutzgesetz reglementiert wird, ich hoffe es wird Früchte in der Praxis tragen und nicht mehr jeder Depp, der eine Viertelstunde mit Tackergott Hessling telefoniert hat, darf seinen Hund ungestraft 'zerschießen'. Ich muß nochmal sagen, daß ich nicht pauschal gegen den Einsatz des Gerätes bin, aber nur in versierten Händen und unter starker Abwägung ob es erforderlich ist. Nicole mit Leon
Thema: Alte Frage


 
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