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30.09.99 --
Nicole Gade
Re: Alte Frage
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Hallo Manfred,
entsprechenden
neben
Die Formulierungen und die Auslegbarkeit des 98 geänderten Gesetzes sind mir
wohl bekannt, aber nach meinem Wissensstand gilt bereits die
Rechtsverordnung, die du oben erwähnst. Am Wochenende war ich auf einem
Seminar, der Referent (Günter Bloch) hatte sich dieses Papier (wenn wir das
gleiche meinen!) aus Bonn extra zukommen lassen (ich werde es mir faxen
lassen und einscannen...) um Sicherheit zu haben, ob der Einsatz solcher
Geräte verboten ist, oder nicht. Aus diesem Schrieb geht hervor, dass
momentan der Einsatz für ALLE verboten ist und an einer Ausnahmeregelung
gearbeitet wird, die, ich denke, wohl hauptsächlich die Jäger und
Hundetrainer mit Sachkundenachweis (wäre jedenfalls schön!) einfassen wird.
Ich denke im Wohl aller Hunde sollten wir froh sein, das der Gebrauch von
Starkzwangmitteln durch das Tierschutzgesetz reglementiert wird, ich hoffe
es wird Früchte in der Praxis tragen und nicht mehr jeder Depp, der eine
Viertelstunde mit Tackergott Hessling telefoniert hat, darf seinen Hund
ungestraft 'zerschießen'. Ich muß nochmal sagen, daß ich nicht pauschal
gegen den Einsatz des Gerätes bin, aber nur in versierten Händen und unter
starker Abwägung ob es erforderlich ist.
Nicole mit Leon
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