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20.09.99 -- Paul Cech

Re: 12600 Mark Geldstrafe














Markus Engelberg wrote: Ist eigentlich ein Jäger gekennzeichnet? Wenn ein Hund eine vermisste, verletzte, etc. Person auffindet, kann er auch nicht unterscheiden, ob es eben eine vermisste, verletzte Person ist oder ein liegender Jäger. Markus, ich glaube, Du bist Jäger oder jedenfalls irgendwie jagdlich engagiert: Nehmen wir folgendes Beispiel (so fiktiv, wie es klingen mag, ist es gar nicht): Du als Jäger stürzt über einen Hang, brichst Dir das Bein. Dämmerung. Du nimmst - hoffentlich - dein Handy, rufst irgendwo an, um Hilfe zu organisieren. Dieser Hilferuf wird weitergeleitet: An die nächste Hütte, die Bergrettung und die Hundestaffel der Bergrettung. Der Hüttenwirt weiss, dass ein RH-Führer gerade von seiner Hütte weggegangen ist - in die Richtung, wo Du irgendwo unten in einem Graben liegst und auf Hilfe wartest. Der Hüttenwirt + Co rufen nun den RH-Führer am Handy an - er lässt seine Hunde von der Leine, damit sie Dich suchen. 'Leider' haben sie keine Kenndecke und werden von einem anderen Jäger erschossen. Und 'leider' hast Du da unten im Graben eine wahrscheinlich saukalte, schmerzvolle Nacht. Aber Du wirst immer der Ansicht sein: Der Jäger hatte recht! Und dass Dich niemand gefunden hat - was soll's: Im Gesetz steht ja.....Kenndecke.... Kennst Du sonst auch sonst alle 100.000en Seiten Gesetzestexte und hältst Du Dich daran? An jeden einzelnen Paragrafen? Wenn ja, dann kenne ich wenigsten einen auf dieser Welt - wenn auch nur aus dem usenet. Herzliche Gruesse Paul
Thema: 12600 Mark Geldstrafe


 
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