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19.09.99 --
Jürgen Prohaska
Re: 12600 Mark Geldstrafe
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Wolfgang Stichler «Wolfgang_Stichler@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag:
7OxCi$M37BB@stichler.t-online.de...
Hallo hier Jürgen!
Folgender Beitrag in unserer Lokalzeitung dieser Woche:
Hallo Paul!
War heute bei Landesjägermeister DI Gach, habe ein ausführliches Gespräch
geführt, glaube dabei alles ok. Dann hab ich geglaub, tmich laust der
Affe!!!
In der heutigen Murtaler Zeitung 'Suchhund erschossen' folgender Artikel:
Der Judenburger Bezirksjägermeister Ing. Richard Neuper dazu: 'Es ist
außerordentlich bedauernswert und eine folgenschwere Verquickung
unglücklicher Umstände, daß das passiert ist. Aber: Die Schäferhunde des
Herrn Prohaska liefen unangeleint umher und waren nicht als Suchhunde
gekennzeichnet. Deswegen kam es dazu, daß Aufsichtsjäger Karl Hasler (er ist
allgemein als umsichtiger, verantwortungsbewuster Jäger bekannt und hat sich
noch keinerlei Verfehlungen zuschulde kommen lassen), der am Boden in einer
Mulde lag und sich plötzlich mit drei Hunden konfrontiert sah, das Bellen
der Hunde als Aggression mißinterpretierte und in Panik die Hündin erschoß.
Karl Hasler meldete den Vorfall sofort, nachdem bei der Gendarmerie Anzeige
erstattet wurde, bei mir, wobei seine tiefempfundene Niedergeschlagenheit
und ehrliche Betroffenheit angesicht dieses traurigen Ereignisses deutlich
spürbar war.
Jürgen Prohaska argumentierte, daß er die Hunde kurzentschlossen 'in den
Dienst gestellt hatte', nachdem sie eine Fährte aufgenommen hatten. Es ist
wohl auch diese Entscheidung einer ungewollten und unglücklichen Fügung
zuzuschreiben. Jeder Jäger, der vom seinem Hund weiß, daß jener nach einer
Nachsuche nur seinen Hundeführer zum Stück Wild läßt, muß dementsprechend
handeln und Vorkehrungen treffen, damit nichts passiert. Auch ein Jäger
führt seinen Jagdhund bei einer Nachsuche am 'langen Riemen', hat in also
quasi angeleint und läßt ihn nicht frei laufen.
Es handelt sich nicht um den Tatbestand von wildernden Hunden, die laut
Jagdgesetz § 60, wenn sie 'Wild jagend' angetroffen werden, erlegt werden
können, sondern um die persönliche Bedrohung Karl Haslers, der sich im
Augenblick in einer vermeintlichen Notwehrsituation befunden hat.
Ich häng das in der.ec auch rein, bitte informiere LR Pöltl direkt
An die Murtaler Zeitung, Herrn leitenden Redakteur Manfred Wallner
Ich begehre nach dem Mediengesetz folgegende Entgegnung gegen den Artikel
'Suchhund erschossen' vom 18.09.1999 in der nächsten Ausgabe der 'Murtaler
Zeitung':
1). Meine Hunde liefen nicht unangeleint hin und her, sondern bewegten sich
während der gesamten Trainings und Ausbildungstour auf eine Entfernung von
15 -20 Metern von mir auf dem markierten Steig Winterleithenhütte -
Zirbitzkogel (Schreinersteig) und zurück über den Schreinersteig, Scharte
Schlafferkogel über den Steig zum oberhalb der Liftstation Sabathylift
markiertem Steig'Hod Schi Min'Pfad zurück zur Winterleithenhütte. Die
gesamte Tour verläuft bis zurErreignisstelle oberhalb derWaldgrenze. Für das
korrekte Verhalten meiner Hunde auch auf dieser Tour kann ich Zeugen namhaft
machen, die ich an diesem Tag getroffen habe!
2). Zur Erleuterung die gültigen Gesetztestexte:
§ 6a des Gesetzes über den Schutz und das Halten von Tieren aus 1984,
Novelle. 1993 des Landes Steiermark:
Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für Jagd, Dienst oder Rettungshunde
(z.B. der Bergrettung, Gendarmerie, Polizei oder befugter Wachdienste)
während ihrer Ausbildung oder bestimmungsmäßiger Verwendung ....
§60 des Steiermärkischen Jagdgesetzes aus 1986, div. Novellen bis 1994:
(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirschafstgebäuden, Herden, Wegen Wild
jagend angetroffen werden, ... dürfen vom Jagdberechtigten.... getötet
werden.
(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Jagdhunden,
Blindenhunden, Polizeihunden, Hunden der Gendarmerie, der Zollwache, des
Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie
als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.
Bei dieser Ausbildungs-Trainingstour bis zum Zeitpunkt der
Witterungsaufnahme meiner drei Hunde sind diese vom markierten Steig nicht
abgewichen, eine Kennzeichnungspflicht hat daher nicht bestanden! Das
Verhalten meiner Hunde war und ist nachweislich freundlich zu allen
angetroffenen Wanderern. Bergsteigern und anderen Personen im freien Gelände
und im Wald! Ich habe auch etliche Sucheinsätze mit allen drei Hunden
gemeinsam bestritten (Einsatzmeldungen liegen vor). Daß die Hunde nicht dem
anvisierten Wild nachgelaufen sind, sondern freudig sich anschickten, die
gefundene Person mir durch Bellen anzuzeigen, ist doch Beweiß genug, daß sie
als Rettungshunde erkennbar waren!
Seit meiner erfolgreichen Rückkunft von der Türkei habe ich bis zu diesem
Tag 3 Alarmierungen zu Vermißten - Sucheinsätzen rund ums Aichfeld gehabt.
Nach der intensiven und eindeutigen Witterungsaufnahme aller drei Hunde am
markierten Steig habe ich kurz das weitere Vorgehen überlegt.
Bergrettungsmänner sind gesetzlich verpflichtet, jedem, der Hilfe benötigt,
diese angedeihen zu lassen! Ich kenne das Gebiet wie meine Westentasche,
daher war ein Jäger auszuschließen, weil dort keine Wildfütterung oder ein
Jagdsitz bestand oder besteht. Ich war der Überzeugung, jemand benötigt
Hilfe und habe meine Hunde daher mit dem Kommando 'Such voran' in den Dienst
gestellt!
Alle Rettungs und Diensthunde arbeiten nach internationalen
Ausbildungsrichtlinien bei solchen Einsätzen frei und nicht angeleint, die
Arbeit der Jagdhunde am langen Riemen ist komplett was anderes!
Ein aggressives Verhalten von Rettungshunden, selbstverständlich auch bei
meinen, beim Auffinden der vermißten Person ist nicht zu dulden und würde
das Nichtbestehen bei Wesensüberprüfung und der div. vorgeschriebenen
Einsatzüberprüfungen des Hundes, bzw. den Ausschluß des Hundes von der
Rettungshundestaffel, nach sich ziehen. Die Anzeige des Hundes, daß er eine
vermißte Person gefunden hat, erfolgt ebenfalls nach internat.
Ausbildungsrichtlinien durch Bellen! Bei Übungen und Einsätzen kommt es
immer wieder vor, daß mehr als ein Hund (verschiedenen Führer) zugleich
Witterung Vermißter bekommen und finden. Auch hier gibt es keine
Aggressivität, Rettungshunde betrachten doch nicht die aufgefundene Person
als ihr Eigentum, daß es gilt, mit den Zähnen gegen jedermann, Mensch oder
Hund zu verteidigen!
Meine Anja hat, nachdem sie über die vorausliegende Geländestufe verschwand,
innerhalb von Sekunden 1x gebellt, der zweite Beller und der Schuß fielen
zusammen. Nach bestätigter Aussage von Hasler eine 3/4 Stunde nach dem
Ereignis, vier Zeugen waren dabei, hat er sofort geschossen, als Anja ihn
von vorne anbellte. Eine Zeit zur Erkennung einer Rettungsdecke hat in
dieser Zeit sicherlich nicht bestanden, außerdem sind Rettungsdecken, wie
wir sie verwenden nicht von vorne, sondern nur seitlich erkennbar.
Jürgen Prohaska-Hotze,
Talschafstführer und Ausbilder der Lawinen-Vermißtenhundestaffel des
Steirischen Bergrettungsdienstes.
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