Ralf K. Buschner «r_buschner@KNUUT.de» schrieb in im Newsbeitrag:
7Oz-MyQ2kEB@r_buschner.knuut.de...
Guten Morgen Ralf,
Die Mutter war zwar in der Nähe, aber mit den anderen Leuten dabei den Wagen
für das Erntedankfest (hat hier eine große Bedeutung) zu schmücken.
Soweit ich weiß bezahlt eine normale Haftpflichversicherung für Schäden, die
Kinder unter 6 oder 7 Jahren anrichten in der Regel nicht bzw. nur unter
massivem Protest, da sich hier auf die Aufsichtspflicht berufen wird. Danach
sieht die Sache allerdings anders aus. Ich ziehe daraus den Schluß, daß es
ab einem gewissen Alter (sie gehen ja auch alleine zur Schule, man kann
Kinder ab einem bestimmten Alter nicht mehr ständig betuddeln, dann kommen
die ja nie aus den Socken) eine eher gelockerte Aufsichtspflicht gibt.
Doch diese Diskussion ist hier fehl am Platze ganz einfach aus dem Grund, da
die Mutter weder dem Halter noch dem Hund groß etwas vorwirft und selbst
einräumt, daß ihr Sohn Schuld am Vorfall trägt. Dies hatte ich aber bereits
im Ausgangsposting geschrieben. Es ging mir nur interessehalber um den Hund
und dessen Verhalten.
Grüße
Claudia