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15.09.99 -- Bernd Niederer

Re: Polizeiverordnung in Frankfurt














Claudia@itbnet.de schrieb am Mi, dem 15.09.99 : Hallo Claudia, Zeit, nach dem Seminar aus der Stadt heraus zu kommen waere sicherlich vorhanden, aber, wenn man als Blinder in eine fremde Stadt kommt hat man ohnehin einigen Stress auf sich zu nehmen, um z.B. vom Hotel zum Seminarort zu kommen und die eingeschraenkte Mobilitaet setzt einem, aus zeitlichen Gruenden, grenzen, beliebig viele Wege zu lernen. Das Hotel hat mir gesagt, dass in der Naehe (Jahnstr.) ein Park waere, und da wuerde ich gerne meinen Hund laufen lassen. Wenn jetzt so ein Ordnungshueter kaeme, ich kenne das schon aus Stuttgart, und behauptet, dass der Hund an der Leine zu fuehren waere, dann wuesste ich ganz gerne, ob das auch der Polizeiverordnung entspricht. Denn es ist eben nicht sicher, dass die Ordnungshueter ihre eigene Polizeiverordnung kennen. Ich erlebe dies hier in Stuttgart immer wieder. Die Ordnungshueter behaupten, dass die Hunde an der Leine zu fuehren waeren und wenn man denen dann die Polizeiverordnung zitieren kann, hat man natuerlich schon gewonnen. Ich bin hier ein stiller Mitleser in der NG seit zwei Jahren. Leider komme ich meist nicht zum schreiben, da mir einfach die Zeit fehlt und der Mailandrang meist so gross ist, dass ich froh bin, mit dem Lesen einigermassen hinterher zu kommen. Es gab frueher einmal jemand hier in der NG aus Frankfurt, Biggi glaube ich. Leider habe ich in den letzten Wochen keine Beitraege mehr von ihr gesehen. Aber vielleicht liest sie ja noch mit und kann mir zur Polizeiverordnung was sagen. Vielen Dank Claudia fuer deine Antwort. Es Gruesst aus Stuttgart Bernd
Thema: Polizeiverordnung in Frankfurt


 
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