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15.09.99 --
Bernd Niederer
Re: Polizeiverordnung in Frankfurt
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Claudia@itbnet.de schrieb am Mi, dem 15.09.99 :
Hallo Claudia,
Zeit, nach dem Seminar aus der Stadt heraus zu kommen waere sicherlich
vorhanden, aber, wenn man als Blinder in eine fremde Stadt kommt hat man
ohnehin einigen Stress auf sich zu nehmen, um z.B. vom Hotel zum
Seminarort zu kommen und die eingeschraenkte Mobilitaet setzt einem, aus
zeitlichen Gruenden, grenzen, beliebig viele Wege zu lernen. Das Hotel hat
mir gesagt, dass in der Naehe (Jahnstr.) ein Park waere, und da wuerde ich
gerne meinen Hund laufen lassen. Wenn jetzt so ein Ordnungshueter kaeme,
ich kenne das schon aus Stuttgart, und behauptet, dass der Hund an der
Leine zu fuehren waere, dann wuesste ich ganz gerne, ob das auch der
Polizeiverordnung entspricht. Denn es ist eben nicht sicher, dass die
Ordnungshueter ihre eigene Polizeiverordnung kennen. Ich erlebe dies hier
in Stuttgart immer wieder. Die Ordnungshueter behaupten, dass die Hunde an
der Leine zu fuehren waeren und wenn man denen dann die Polizeiverordnung
zitieren kann, hat man natuerlich schon gewonnen.
Ich bin hier ein stiller Mitleser in der NG seit zwei Jahren. Leider komme
ich meist nicht zum schreiben, da mir einfach die Zeit fehlt und der
Mailandrang meist so gross ist, dass ich froh bin, mit dem Lesen
einigermassen hinterher zu kommen.
Es gab frueher einmal jemand hier in der NG aus Frankfurt, Biggi glaube
ich. Leider habe ich in den letzten Wochen keine Beitraege mehr von ihr
gesehen. Aber vielleicht liest sie ja noch mit und kann mir zur
Polizeiverordnung was sagen.
Vielen Dank Claudia fuer deine Antwort.
Es Gruesst aus Stuttgart
Bernd
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