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13.09.99 --
WiegandCJ
Re: Jägergewissen(war: Rettungshund erschossen)
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Im Artikel «37DC078F.DA21DFD1@magnet.at», Paul Cech «p.cech@magnet.at»
schreibt:
Die Vorschrift nennt als privilegiert drei Arten _privater_ Hunde (Hirten,
Jäger, Blinde) und im übrigen mit dem Begriff Polizeihunde alle Hunde, die als
Diensthunde im öffentlichen Interesse abgerichtet und verwendet werden (zur Zet
der Abfassung des Gesetzes war der Begriff 'Polizei' nämlich nicht nur auf
bunte Streifenwagen beschränkt, sondern damals gab es Baupolizei, Feuerpolizei,
halt alles, was der sogenannten öffentlichen Ordnung diente). Nach einem 30
(dreissig) Jahre alten Urteil des OLG Celle gehören demnach zu diesen
Polizeihunden auch Hunde der Bundeswehr, Leichensuchhunde .. und damit
offensichtlich auch Rettungshunde.
Man kann, wenn man denn ein gewünschtes Ergebnis erreichen will, auch einen
acht Jahre alten Bayerischen Gebirgsschweißhund mit 700 erfolgreichen
Nachsuchen mit einem Anfänger-Rettungshund vergleichen.
Nein, eine Frage.
Danke, wieder etwas dazu gelernt. Eine URL im Ausgangsposting oder jetzt in
Deiner Antwort hätte die Frage erübrigt.
Wie gut, daß ich den Namen Paul Cech kenne :-))
Carl
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