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12.09.99 --
Volker Greulich
Re: geschenkter hund zurückgestohlen
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Ursula Seipel «ursula.seipel@teleweb.at» wrote:
Tierarzt Rechnung? Quittung der selben?Impfpass? Steueranmeldung?
Zeugenaussagen des Freundes?
Waren die urspünglichen Eigentümer-jetzt de fatco auch wieder Besitzer,
während der Zeit als der Hund bei Deiner Bekannten war, etwa
verreist,krank oder Sonstiges ,sodass sie z.B. vor Gericht anführen
könnten,sie hätten den Hund nur in Pflege gegeben?
Sollten keine Gründe dieser Art,die z.B -ein in Pflegegeben des Hundes
motiviert hätten,-vorliegen,-was käme dann noch als Motiv in Frage,dass
der Hund ausser Hauses gegeben wurde?
Behaupten sie etwa,der Hund sei ohne ihre Zustimmung-sogar durch
Diebstahl-in die Obhut Deiner Bekannten geraten?
Da sollte man ansetzen,meine ich (notfalls mit Daumenschrauben*)
Die Rechtslage ist,jedenfalls was die Hundenapping-aktion dieser
beiden Damen betrifft,sonnenklar-Ich glaube die Juristen nennen es
'eigenmächtiges Verfahren' (Strafrechtsgrund!nicht Zivilrecht)
erschwerend kommt hinzu,dass die Aktion mit Gewalt ausgeführt wurde
und ein Kind verletzt wurde (Körperverletzung -Strafrechtsgrund)
Wenn mir mein Fahrrad gestohlen wird und ich das Fahrrad einige Tage
später vor einem Geschäft sehe,darf ich es mir nicht
zurücknehmen,sondern das wiedererkannte Diebesgut kann nur von den
Behörden sichergestellt werden und später muss per Gerichtsbeschluss
über die Eigentumsfrage entschieden werden.
Die Polizei hätte also den Hund sicherstellen müssen und ihn bis zur
Klärung der Eigentumsverhältnisse in Verwahrung nehmen müssen.
(Das Motiv der Polizei wird wohl sein: Bagatellfall und Problemfall
zugleich,wie soll man auch die Verwahrungsfrage des Tieres
tierfreundlich lösen?
Den Hund in einen Zwinger abschieben,bis das Gerichtsverfahren klar ist?
Die Polizisten waren in keiner leichten Lage.)
Volker Greulich
Grossinquisitor*,ehrenhalber
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