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08.09.99 -- WiegandCJ

Re: Rettungshund erschossen














Im Artikel «37D666BE.866DA1A1@magnet.at», Paul Cech «p.cech@magnet.at» schreibt: Es gibt insoweit in Ö ebenso wie in D eine eindeutige Rechtslage, wonach eben genau dieser Schadensersatz zu zahlen ist: Wert des Hundes unter Berücksichtigung seines Alters, seiner Ausbildung (und Prüfungen) und eben ideeller Wert. Dafür bedarf es also keines Musterprozesses. Aber wer die Praxis kennt, der weiß natürlich auch, daß das '5-solche-Urteile'-Argument nicht mehr als ein Stammtischargument ist. Denn den Schadensersatz zahlt in solchen Fällen stets die Versicherung. Carl
Thema: Rettungshund erschossen


 
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