Im Artikel «37D666BE.866DA1A1@magnet.at», Paul Cech «p.cech@magnet.at»
schreibt:
Es gibt insoweit in Ö ebenso wie in D eine eindeutige Rechtslage, wonach eben
genau dieser Schadensersatz zu zahlen ist: Wert des Hundes unter
Berücksichtigung seines Alters, seiner Ausbildung (und Prüfungen) und eben
ideeller Wert. Dafür bedarf es also keines Musterprozesses.
Aber wer die Praxis kennt, der weiß natürlich auch, daß das
'5-solche-Urteile'-Argument nicht mehr als ein Stammtischargument ist. Denn den
Schadensersatz zahlt in solchen Fällen stets die Versicherung.
Carl