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30.08.99 -- Andrea Martin

Re: Ihre Meinung bitte !!














Im Artikel «7NnVWDj2R2B@p0000132.admiral.berlinet.de», petruschel@admiral.berlinet.de (Petra Braun) schreibt: Hallo Leute Um eurer Diskussion mal neuen Aufschwung zu geben ein Auszug aus dem neuen Tierschutzgesetz. § 6 Amputation bei Wirbeltieren
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist
oder b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die
vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärzliche Bedenken nicht entgegen stehen, ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt, ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist, das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist, !!!!zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.!!!!!! Viele Grüße Andrea
Thema: Ihre Meinung bitte !!


 
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