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13.08.99 -- Simone Corbach

Re: Hundeführerschein














Wolfram Kopp «wolfram.kopp@ob.kamp.net» schrieb in im Newsbeitrag: 7p1qa9$ofm$21@news-in.kamp.net... Hallo Wolfram, weil die möglichkeiten die das Tierschutzgesetz auch jetzt schon giebt nicht ausgeschöpft werden bzw. solche Sachen viel zu wenig an die Öffentlichkeit kommen um eine größere Lobby zu bekommen. Es melden sich oft leider die Extremisten zu Wort und werfen dann mit ihren zwar gerechtfertigten aber zu heftig vorgetragenen Forderungen die ' normalen' Tierschützer um Jahre in ihrer Arbeit zurück. Und ohne eine große Lobby, die härte Strafen für solche Tierqäler fordern, wird es auch weiter so sein das Tierqälerrei ein Kavaliersdelikt bleibt. Das Tierschutzgesetz schreibt vor.-Wer ein Wierbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder erhebliche Schmerzen,Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe(Höhe nicht angegeben) bestraft werden.- Übliches Strafmaß sind etwa 1000-,DM Geldstrafe:-( Es liegt also nicht allein am Gesetz.

Gruß Simone

Thema: Hundeführerschein


 
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