Wolfram Kopp «wolfram.kopp@ob.kamp.net» schrieb in im Newsbeitrag:
7p1qa9$ofm$21@news-in.kamp.net...
Hallo Wolfram,
weil die möglichkeiten die das Tierschutzgesetz auch jetzt schon giebt nicht
ausgeschöpft werden bzw. solche Sachen viel zu wenig an die Öffentlichkeit
kommen um eine größere Lobby zu bekommen. Es melden sich oft leider die
Extremisten zu Wort und werfen dann mit ihren zwar gerechtfertigten aber zu
heftig vorgetragenen Forderungen die ' normalen' Tierschützer um Jahre in
ihrer Arbeit zurück. Und ohne eine große Lobby, die härte Strafen für solche
Tierqäler fordern, wird es auch weiter so sein das Tierqälerrei ein
Kavaliersdelikt bleibt. Das Tierschutzgesetz schreibt vor.-Wer ein
Wierbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder erhebliche Schmerzen,Leiden
oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder
Leiden zufügt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer
Geldstrafe(Höhe nicht angegeben) bestraft werden.- Übliches Strafmaß sind
etwa 1000-,DM Geldstrafe:-(
Es liegt also nicht allein am Gesetz.