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09.08.99 -- Wolfram Kopp

Re: Hundeführerschein














Hallo Kessie

Du schriebst: Moin, Moin leider ist das Tier Eigentum des Menschen und er kann es zurück verlangen. Der Mensch bekommt nur eine Strafe für sein Vergehen. Leider ist es noch ein langer Weg dies zu ändern. Liebe Grüße Kessie

Claudia Grimm «grimm@nikocity.de» schrieb in im Newsbeitrag: 37AAD884.65A6611F@nikocity.de... Polizei Polizei Tierheim. nicht Weimaraner Der gibts drastisch

Nicht ganz !Bei nachweisbarer schädigung durch den Menschn kann das Tier durch eine einstweilige verfügung 'beschlagnamt2werden und in ein heim gebracht werden.

Tschau
Thema: Hundeführerschein


 
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