Im aktuellen Tierschutzgesetz steht:
'$6
1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von
Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder
Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.'
Es gibt zwar Ausnahmen, aber ein Dobermann wird nicht darunter fallen.
Grüße
Aranka
|