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'Jörg Trautvetter' schrieb:
Hi Jörg, hi Uli!
Für meine Altdeutsche Schäferhündin Sela habe ich bei der Wiener Allianz
eine 'Petplan'-Versicherung abgeschlossen, die auch eine
Haftpflichtversicherung beinhaltet.
Mein Versicherungsagent hat mir auf obige Frage folgende Antwort
telefonisch mitgeteilt:
Wenn sich mein Hund an der Leine befindet, so ist er, wie es im
Österreichischen Gesetz so schön heisst, 'ordnungsgemäss verwahrt'
(wichtig!!! Flex- und Fährtenleinen sind hiervon ausgenommen!!!).
Folgedessen kann ich laut meines Versicherungsagenten für eventuell
entstandene Bißwunden u.ä. als Hundehalter nicht haftbar gemacht werden.
Der unangeleinte Hund ist, juristisch formuliert 'NICHT ordnungsgemäss
verwahrt'. Der Hundehalter des freilaufenden Hundes hat hier volles
Eigenrisiko und kann mich als Halter des angeleinten Hundes nicht -
Ausnahme: Personenschäden! - haftbar machen. Bei stark frequentierten
Strassen und in Bussen und Strassenbahnen besteht übrigens auch
Maulkorbpflicht (Ausnahme: Blindenführhunde und Servicehunde für
Rollstuhlfahrer, wenn sie als solche gekennzeichnet sind).
Ähnliches dürfte auch für Deutschland gelten.
Liebe Grüsse
Claudia und Sela
P.S.: Ich bin generell der Ansicht, dass man bei angeleinten Hunden
immer vorsichtig sein sollte. Ein angeleinter Rüde etwa könnte mit
anderen Rüden nicht verträglich sein und diese aus diesem Grund auch
eventuell beißen. Das selbe gilt auch für Hündinnen, die unter gar
keinen Umständen andere Hündinnen akzeptieren; zB. meine Sela mag keine
Hündinnen, die dominant sind, da sie selber sehr dominant ist.
Hündinnen, die extrem unterwürfig sind, kann sie ebenfalls nicht leiden.
Ein großer angeleinter Hund könnte kleine Hunde, die ihre Position im
Rudel leider manchmal total falsch einschätzen, beissen.
Passiert ist mir soetwas zum Glück noch nicht aber ich bin leider schon
mehrfach unbeteiligter Zeuge dererlei unangenehmer Ereignisse geworden.
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