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22.07.99 -- Claudia Lackerbauer

Re: Zugebissen














'Jörg Trautvetter' schrieb:

Hi Jörg, hi Uli!

Für meine Altdeutsche Schäferhündin Sela habe ich bei der Wiener Allianz eine 'Petplan'-Versicherung abgeschlossen, die auch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Mein Versicherungsagent hat mir auf obige Frage folgende Antwort telefonisch mitgeteilt: Wenn sich mein Hund an der Leine befindet, so ist er, wie es im Österreichischen Gesetz so schön heisst, 'ordnungsgemäss verwahrt' (wichtig!!! Flex- und Fährtenleinen sind hiervon ausgenommen!!!). Folgedessen kann ich laut meines Versicherungsagenten für eventuell entstandene Bißwunden u.ä. als Hundehalter nicht haftbar gemacht werden. Der unangeleinte Hund ist, juristisch formuliert 'NICHT ordnungsgemäss verwahrt'. Der Hundehalter des freilaufenden Hundes hat hier volles Eigenrisiko und kann mich als Halter des angeleinten Hundes nicht - Ausnahme: Personenschäden! - haftbar machen. Bei stark frequentierten Strassen und in Bussen und Strassenbahnen besteht übrigens auch Maulkorbpflicht (Ausnahme: Blindenführhunde und Servicehunde für Rollstuhlfahrer, wenn sie als solche gekennzeichnet sind). Ähnliches dürfte auch für Deutschland gelten.

Liebe Grüsse Claudia und Sela

P.S.: Ich bin generell der Ansicht, dass man bei angeleinten Hunden
immer vorsichtig sein sollte. Ein angeleinter Rüde etwa könnte mit anderen Rüden nicht verträglich sein und diese aus diesem Grund auch eventuell beißen. Das selbe gilt auch für Hündinnen, die unter gar keinen Umständen andere Hündinnen akzeptieren; zB. meine Sela mag keine Hündinnen, die dominant sind, da sie selber sehr dominant ist. Hündinnen, die extrem unterwürfig sind, kann sie ebenfalls nicht leiden. Ein großer angeleinter Hund könnte kleine Hunde, die ihre Position im Rudel leider manchmal total falsch einschätzen, beissen. Passiert ist mir soetwas zum Glück noch nicht aber ich bin leider schon mehrfach unbeteiligter Zeuge dererlei unangenehmer Ereignisse geworden.
Thema: Re: Zugebissen


 
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