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»-Achte aber darauf,dass Du den Artikel
Hartmut John «hardy@knuddelbacke.com» wrote:
Gegendarstellung nach § 10 BayPrG :
'ich habe das mir als JPEG-dokument gelieferte Geschmiere
aus den Fürther Nachrichten tatsächlich nach der in Polizeirevieren
üblichen Methode der Schreibmaschinenbenutzung (Adlersuchfindedietypen)
abgetippt.
Die Benutzung eines OCR Programms war nicht möglich,da die Textabbildung
des Artikels allzu schief gescannt war,sodass ein maschinelles Erkennen
durch OCR nicht möglich war.
Hochachtungsvoll
I.A. Derselbe
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