Volker Greulich «volker.greulich@libertysurf.fr» schrieb in im
Newsbeitrag: 1dv7m58.pzrioqjodi80N@[195.154.24.227]...
Hallo Volker,
nee, geht noch.
verstehe ich nicht, bei mir steht es normal da!
dennoch danke
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Glosse
Einmal hattest Du die Mühe, diesmal bekommst Du es von mir abgetippt:
1. Reaktion des Ressortleiters Herrn Dittmar am Telefon: 'Wir werden
hier wohl nichts veröffentlichen, da uns der Verein auch nach
Nachrecherche 'dubios' vorkommt'. Begründet wurde dies nicht.
2. Antwort der Fürther Nachrichten auf mein Schreiben bez. der Glosse
vom 09.07.99, Rechtsabteilung, Telefax 0911/2162725
Text:
Art. i. d. 'Fürther Nachrichten' vom 9.7.99, Ihr Anspruch auf
Gegendarstellung
Sehr geehrter Herr Schmorenz,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihrem Antrag auf Gegendarstellung
zu dem o. g. Artikel nicht ensprochen werden kann.
Nach § 10 BayPrG ist der Anspruch auf Gegendarstellung an strenge
formelle und materielle Forderungen geknüpft, denen Ihr Schreiben nicht
genügt.
So kann eine Gegendarstellung nur gegen Tatsachenbehauptungen, nicht
auch gegen Meinungsäußerungen geltend gemacht werden. Bei den von Ihnen
angegriffenen Passagen handelte es sich aber um wertende Stellungnahmen
der Redakteurin, was sich bereits daraus ergibt, daß es sich hier
erkennbar um eine Glosse handelt, in der die Redakteurin ihre Meinung
kund tut.
Auch kann in einer Gegendarstellung ausschließlich der Abdruck von
Tatsachen verlangt werden, nicht aber eine eigene Stellungnahme und
Meinungsäußerung. Daher müssen wir Ihren Antrag zurückweisen.
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, nochmals eine
Gegendarstellung zu verlangen. Soweit diese den Anforderungen des § 10
BayPrG entspricht, werden wir sie selbstverständlich auch abdrucken.
Mit freundlichen Grüßen
Fürther Nachrichten
gez. Inka Röttering
Rechtsabteilung
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