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S.-C. schreibt:
In Frankreich besteht ein striktes Hundeverbot, an das sich allerdings niemand
hält.
Als ich vor Jahren meinen derzeitigen Hund im Wasser arbeiten wollte, habe ich
bei der Gendarmerie nachgefragt, ob ich das an einem bestimmten Süßwassersee in
Strandnähe dürfe. Ich hatte nämlich die Vermutung, daß der unter Naturschutz
stehe. Antwort: an dem See geht es nicht, weil der _privat_ ist (man stelle
sich vor, in D-Land dürfe man einen See nicht aufsuchen oder ein Wald- oder
Feld-Grundstück nicht betreten, weil es _privat_ ist!). Aber, meinte der
Gendarm, man könne ja an den Strand gehen. Auf meine verduzte Frage, daß sei
doch verboten, meinet er, dann solle ich eben früh am Morgen hingehen.
Douce France!
Carl
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