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09.08.01 -- Vanessa T.Z.

RE: Wachhund?????














Hier habe ich was gefunden:


§ 6

(1) Steuerfreiheit wird auf Antrag gewährt für



1. Diensthunde der Polizei- und Zollbeamten, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden;



2. Hunde, die von öffentlich angestellten Nachtwächtern gehalten werden, sofern die Hunde nach dem Gutachten der vorgesetzten Dienstbehörde zum Wachdienst unentbehrlich sind;



3. Hunde, die in Gefangenenanstalten zum Wachdienst gehalten werden;



4. Diensthunde der Forstbeamten und Kreisjagd beauftragten sowie derjenigen im Privatforstdienst angestellten Personen, die gerichtlich beeidigt sind und deren Anstellung von der zuständigen Landesbehörde bestätigt ist, in der für die Durchführung des Forst- und Jagdschutzes erforderlichen Anzahl;



5. Herdengebrauchshunde der berufsmäßigen Schäfer in der erforderlichen Anzahl;



6. abgerichtete Hunde, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;



7. Hunde, die von zugelassenen Unternehmungen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;



8. Sanitätshunde, die sich im Eigentum der Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes befinden;



9. Hunde, die an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;



10. Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen zur vorübergehenden Verwahrung untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden, sofern ordnungsmäßige, den Aufsichtspersonen jederzeit zur Einsicht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand, der Tag der Einlieferung und der Entlassung, die Rasse, Größe, Farbe und das Geschlecht des Hundes sowie der Name und die Wohnung des Besitzers (ggf. des Vorbesitzers und des Erwerbers) ersichtlich sind und sofern die Verwahrung nicht länger als 3 Monate dauert;



11. Führhunde von Blinden;



12. Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Gewährung der Steuervergünstigung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.


Ich denke das wird wohl nicht auf Euch zutreffen


Gruß

Vanessa

Thema: Wachhund?????


 
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