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08.08.01 -- Sandra/Rexi

Kleine Anfrage der FDP wegen fehlender Obduktion beim toten Mädchen














Kiel, 8.8.01

Kleine Anfrage des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, MdL:

"Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird eine Obduktion bei ungeklärten Todesfällen angeordnet?
2. Wer entscheidet, wann eine Obduktion bei ungeklärten Todesfällen vorgenommen wird und handelt es sich hier um ein Ermessensentscheidung?
3. Wann ist ein öffentliches Interesse an der Durchführung einer Obduktion gegeben (bitte mit Aufzählung der Gründe, die für ein solches öffentliches Interesse sprechen)?
4.
a) Kann eine Obduktion vom Willen naher Angehöriger
abhängig gemacht werden oder überwiegt regelmäßig ein öffentliches Interesse an der Durchführung einer Obduktion bei ungeklärten Todesfällen?
b) Wie ist aus Sicht der Landesregierung der im
Flensburger Tageblatt vom 8. August 2001 geschilderte Fall zu beurteilen, dass sich die Eltern eines Kindes dagegen wehren mittels Obduktion feststellen zu lassen, ob ein Schäferhund ihr Kind vor dem Ertrinken gerettet oder tödlich verletzt hat - und besteht hier nach Auffassung der Landesregierung ein öffentliches Interesse an der Klärung der Todesursache?
- Falls nein, warum nicht?

Dr. Heiner Garg"

Die Antwort der Kleinen Anfrage, die frühestens in zwei Wochen zu erwarten ist, werde ich Ihnen dann ebenfalls übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel


Thema: Details zum getöteten Mädchen


 
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