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Ich haeb nicht geraten den hund nicht anzugeben sondern nicht die RASSE ! Solange es kein Kampfhund ist geht das Deinen Vermieter null an. Desweiteren sind die meisten Standardmietverträge eh unrechtlich bzw. enthalten Passagen die nicht halbar sind vor Gericht. Zwar kann ein Vermieter Dich als Mieter nicht annehmen weil Du einen Hund hast. (Das liegt leider im Ermessen eines jeden vermieters ) aber bist Du einmal eingezogen, dann kann er Dich nicht rauswerfen, weil Du Dir einen Huns zugelegt hast. (Kein Kampfhund) Dies gehört nämlich zur Entfaltung Deiner Persönlichkeit !! Dann kann er Dich nur noch rauswerfen, wenn Dein Hund eine gefahr oder eine geruchs- und lärmbelästigung darstellt. Ich hatte auch so einen Vertrag ind er ersten Wohnung in der hunde verboten waren. Nach einem halben jahr in der wohnung kam dann kenzo und nichts ist passiert weil der hund keinen stress gemacht hat. Frag mal beim Mieterschutz oder bei irgenwelchen Tierschutzorganisationen oder einfach deinen Anwalt. Der wird Dir sicherlich das gleiche erzählen. Oder du hast einfach das Glück eine Wohnung zu finden wo Hunde erlaubt sind.
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