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05.08.01 --
Claudia M.
RE: Wie würdet ihr entscheiden, anmelden oder nicht?
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Hallo Patricia !
Also lt. LHVO in NRW ist es tatsächlich so, dass ALLE Hunde, die größer als 40 cm ODER schwerer als 20 kg sind beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen. Gechippt sein müssen sie erst ab 01.01.2002 und über den Sachkundenachweis, den der Halter zu erbringen hat, ist in den einzelnen Gemeinden wohl noch "etwas" Unsicherheit angesagt. Ach ja, wenn du deinen Hund zum Stichtag 3 Jahre lang hast, giltst du eh als sachkundig. Ich glaube, es gibt sogar Gemeinden, in denen man sich z. B. vom Tierarzt die Sachkunde bescheinigen lassen kann und keinen Test machen muss. Vielleicht kann dir da ja dein zuständiges Ordnungsamt weiterhelfen, falls die nicht auch noch völlig im Dunkeln tappen ;-)))
Liebe Grüße, Claudia
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