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Hi,
verboten ist es nicht. Sollt es jedoch zu einem Unfall kommen und der Verdacht liegt hahe, daß der Hund daran Schuld ist, weil er den Fahrer gestört hat, zahlt die Versicherung nicht.
Werde aber noch mal beim ADAC nachschauen, ob sich da was geändert hat. Wenn ja, Hilfe!!! Ich habe nur einen 2-Sitzer-LKW, der Laderaum ist zum WOMo umgebaut, keine Chance für Hundebox o.ä.!!!! Habe also Eigeninteresse an Infos ;-))
Liebe Grüße
Barbara + Imara
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