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13.07.01 -- Tiernarr

RE: hund in mietwohnung?














Hallo Conny,

ich freu mich riesig für Dich, daß Deine Vermieterin Dir die Hundehaltung erlaubt und Deinen Freund wirst Du bestimmt auch "rumkriegen".

Als Rechtsanwaltsfachangestellte und "gebranntes Kind" muß ich Dir aber sagen, laß es Dir von Deiner Vermieterin UNBEDINGT SCHRIFTLICH geben, daß sie gegen die Hundehaltung nichts einzuwenden hat. Denn wenn es eines Tages Ärger gibt - aus welchem Grund auch immer (z. B. Deine Vermieterin verkauft die Wohnung an einen anderen Eigentümer, der keine Hunde mag; die Vermieterin selber ist "link" und weiß eventuell eines Tages nichts mehr von der Erlaubnis, wenn sich vielleicht Nachbarn beschweren, wenn der Hund mal bellt oder jault; vielleicht wartet sogar schon irgendein Nachbar darauf, Dir wegen irgendetwas "ans Bein pinkeln" zu können und sieht dann bei "unerlaubter" Hundehaltung eine gute Gelegenheit usw. usw.) - zählt nur der schriftliche Mietvertrag, der die Hundehaltung eindeutig verbietet. Da ziehst Du dann den kürzeren. Also, bitte laß es Dir unbedingt schriftlich geben, ich weiß wovon ich rede. Man glaubt zwar immer an das Gute im Menschen und rechnet auch nicht wirklich mit solchen "unwahrscheinlichen" Dingen, aber leider stellt sich immer wieder heraus, daß nichts unmöglich ist.

So, jetzt muß ich mich beeilen, mit Molli noch eine Runde drehen und dann zur Arbeit.

Viele Grüße

Andrea und Molli
Thema: hund in mietwohnung?


 
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