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09.07.01 -- Tanja Valentin

RE: Wer hat seinen Hund nun beim Ordnungsamt gemeldet?

Bin ich jetzt gemeldet oder nicht?

 














Hallo Sandra,

Ich habe am letzten Donnerstag folgenden Brief als mail an das zuständige Ordnungsamt gesandt und habe noch keinerlei Rückmeldung, auch keine Eingangsbestätigung.




Sehr geehrter Herr Rückweg,

Hiermit möchte ich meinen Deutschen Schäferhund fristgerecht bei Ihnen melden. Der Hund ist reinrassig, 63 cm hoch, ca. 38 kg schwer, 10-11 Jahre alt und lebt seit Dezember 2000 in unserem Haushalt.
Seit dem 12.10.2000 ist er mit einem Mikrochip gekennzeichnet (Kennnummer: 276098101146285 des Herstellers Virbac) und ist unter dieser Nummer auch bei TASSO registriert.
Selbstverständlich ist der Hund haftpflichtversichert und ich werde gerne eine Versicherungsbestätigung für Ihre Behörde einholen und nachreichen.

Die Forderung nach einem polizeilichen Führungszeugnisses für DIE HALTUNG EINES TIERES werte ich als massiven Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte und lehne es entschieden ab, dieser Forderung nachzukommen.
Ich war gerne bereit, für meine Einstellung als Beamtin ein Führungszeugnis abzugeben, da ich durchaus einsehe, dass der Staat ein berechtigtes Interesse daran hat, diese Informationen über einen seiner "Staatsdiener" einzuholen. Dies auch für die Haltung eines Hundes zu fordern, halte ich für völlig überzogen und völlig haltlos. Nebenbei gesagt benötigt meines Wissens bisher niemand ein solches polizeiliches Führungszeugnis zum Erwerb beispielsweise eines Baseballschlägers oder eines Paars Springerstiefel, obwohl es weithin bekannt sein dürfte, dass solche Gerätschaften weit häufiger als Waffe gebraucht werden als Hunde, womit ich in keiner Weise bestreiten möchte, dass es in bestimmten Kreisen Menschen gibt, die einen Hund nur aus diesem Grund besitzen.
Ich zähle mich auf jeden Fall nicht zu diesen Kreisen und halten meinen Hund nicht als Waffe, hetze ihn weder auf Menschen noch auf Tiere sondern habe einen reinen Familienhund erworben - im Übrigen vom Tierschutz und nicht in irgendeiner Hundekampfarena. Ich komme meiner Verantwortung als Hundehalter sorgfältig nach, habe ein eingezäuntes Grundstück und halte meinen Hund in bebauten Gebieten selbstverständlich an der Leine und, da es sich um ein großes und kräftiges Tier handelt, auch am Halti. Diese Versicherung sollte ihrer Behörde genügen. Bei Bedarf kann das Grundstück nebst Umzäunung auch gerne von Ihnen in Augenschein genommen werden.

Desweiteren möchte ich möglichst bald der Aufforderung nachkommen, den Sachkundenachweis zu erbringen, da ich einen solchen "Hundeführerschein" für eine sehr sinnvolle Sache halte - allerdings sollte diese Auflage für alle Hundehalter gelten. Bitte teilen sie mir umgehend mit, wo und wann ich diesen Sachkundenachweis erbringen kann und wie er aussieht.


Mit freundlichen Grüßen

Tanja Valentin





Keine Ahnung, wann und ob ich da Antwort bekomme, ich habe so den Eindruck, die auf dem Ordnungsamt wissen auch nicht so recht, wie es weiter gehen soll...
gruß
Tanja und Rexi
Thema: Wer hat seinen Hund nun beim Ordnungsamt gemeldet?


 
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