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02.07.01 -- Gabi+Sheila

RE: Nochmal Sachkundenachweis














Hi,
ist doch ganz einfach:
" und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben"
(Zitat LHVO NRW §3, Abs.2, Punkt a)

Und wenn Du lügst und die weisen Dir das nach - Hund weg!!
Denn dann bist Du ein unzuverlässiger Hundehalter.

Meine Güte, welchen Sachkundenachweis die sich auch immer ausdenken werden, man wird den schon packen, oder ??
Besser das als vom "freundlichen" Nachbarn angezeigt zu werden, wenn der mal die näheren Bestimmungen der LHVO rauskriegt :-(( (so unwahrscheinlich das auch sein mag *g*),
oder vom zum Feind mutierten Ex-Freund, der eine Möglichkeit sucht sich wegen irgendwas zu rächen. Der Hundehalter von heute ist ja leichteBeute für Jederidiot :-((

Leichtredenhabende Grüße
Gabi + Sheila, die Sachkundigen (vertraglich nachgewiesen seit 4 Jahren zusammen ;-)) )
Thema: Nochmal Sachkundenachweis


 
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