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ich mein nun für NRW ob das in jeder hundeverordnung so ist weiss ich nun garnicht..
aber hier gilt:Große Hunde:(Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg)
Anzeigepflicht bis 06.07.01
Sachkundenachweis bis 01.01.02 (gilt als erbracht, wenn man schon drei Jahre lang einen großen Hund gehalten hat, ohne dass es zu Zwischenfällen gekommen ist; auch Jäger und Züchter gelten als sachkundig)
Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis) bis 01.01.02
Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis 01.01.02
Kennzeichnung mit Mikrochips bis 01.01.02
gruss
Sandra
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